Rettungsdienst
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
tägl.: 00:00 - 24:00 Uhr
03727 / 99 1178
tägl.: 00:00 - 24:00 Uhr
03727 / 99 1252
Allgemeinmedizin:
Mittwoch und Freitag:
14:00 - 19:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feier- & Brückentage:
09:00 - 19:00 Uhr
Kinder- und Jugendmedizin:
Samstag / Sonntag / Feier- & Brückentage:
09:00 - 13:00 Uhr
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
zur Vorbereitung auf Ihre Operation stellen Sie sich demnächst in der Prämedikationsambulanz der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin vor. Das Gespräch mit einer Narkoseärztin oder einem Narkosearzt dient dazu, das für Sie individuell geeignete Narkoseverfahren auszuwählen und Ihnen den Ablauf der Narkose zu erläutern.
Im Gespräch erfragt der Arzt gesundheitliche Probleme. Zusätzlich werden einige Voruntersuchungen (Blutentnahme, EKG) durchgeführt.
Sie können sich vorbereiten, indem Sie sich eventuelle Fragen zur Narkose vorher notieren. Außerdem ist es zweckmäßig, sich durch den Hausarzt oder Internisten einen Kurzbefund über bestehende Erkrankungen, kürzlich erfolgte Untersuchungen und die aktuelle Medikation aushändigen zu lassen.
Medikamentenplan
Arztbriefe von vorherigen Krankenhausaufenthalten
Facharzt-Berichte und - Befunde bei speziellen Vorerkrankungen z.B.
• Kardiologe bei Herzerkrankungen
• Nephrologe bei Nierenerkrankungen
• Pulmologe bei Lungenerkrankungen
• Onkologe bei Tumorerkrankungen
Befunde von Röntgen- und CT-/MRT -Untersuchungen
Anästhesieausweis (wenn vorhanden)
Medizinische Pässe:
o Allergiepass
o Blutgruppenpass / Nothilfepass
o Diabetikerpass
o Ausweis bei implantiertem Herzschrittmacher oder Defibrillator, Dokumentation der letzten Kontrolle
o Ausweis bei implantierten Herzklappen
o Falithrompass
o Röntgenpass
o Endoprothesenpass
o Impfpass
o Schwangerschaft: Mutterpass
Schwangerschaft
o Mutterpass
Kinder
o Untersuchungsheft
o Einwilligung des nicht erschienenen Elternteils
Auch wenn Sie nicht ausreichend Deutsch verstehen, möchten wir das Gespräch so führen, dass Sie gut informiert dem geplanten Verfahren zustimmen können. Deshalb ist es in diesem Fall notwendig, eine Person für die Übersetzung mitzubringen. Dies kann ein Dolmetscher aber auch ein Angehöriger oder Bekannter sein.